Gefahrgüter werden in verschiedene Gefährdungsklassen eingeteilt. Diese Klassen kennzeichnen die Hauptgefahren, die von einem Gefahrgut ausgehen können. Daneben gibt es Unterklassen, die die Sekundärgefahren beschreiben.
Die Vorschriften und Regelungen im Gefahrgutbereich sind auf die Zuordnung der Gefahrgüter zu einer bestimmten Klasse, Gruppe und Stoffnummer -UN-Nummer- aufgebaut. Anhand dieser Bezeichnungen, sowie einiger weiterer Angaben, wie Gewicht, und Verpackungseinheit, können alle weiteren wichtigen Vorschriften, Verhaltensweisen, Anforderungen für den Transport korrekt bestimmt werden.
Ob es sich bei einem Transportgut um ein Gefahrgut handelt und wie zu klassifizieren ist, entscheidet der (Ur-) Absender des Transportgutes. Dieser kennt das Transportgut und die enthaltenen Stoffe und kann somit eine korrekte Einstufung vornehmen. Sind Hersteller und Absender nicht identisch, hat der Hersteller dem Absender die notwendigen Informationen zu übergeben.
Der Absender muss allen weiteren, am Transport Beteiligten, die notwendige Informationen zur Verfügung stellen.
Bestimmte gefährliche Stoffe dürfen nur dann transportiert werden, wenn diese namentlich ausdrücklich zum Transport freigegeben sind.