14-01-2011

Bergungsarbeiten an der Loreley

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat heute folgende Pressemitteilung herausgegeben:

„Die Vorbereitungen zur Bergung des gestern in der Nähe der Loreley bei St. Goarshausen verunglückten Schiffes haben begonnen. Am Abend des 13. Januar trafen von der Versicherung des Schiffes beauftragte Bergungsspezialisten vor Ort ein, um sich ein Bild der Lage zu verschaffen und Lösungen für die Bergung zu entwickeln.

Am heutigen Vormittag wird das weitere Vorgehen zwischen den Bergungsspezialisten und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung abgestimmt.

Voraussichtlich wird zur Bergung schwerstes Gerät benötigt, das in den nächsten Tagen zur Unfallstelle verbracht werden muss.

Am gestrigen Nachmittag war es den Einsatzkräften des Wasser- und Schifffahrtsamts Bingen und den Schlepperschiffen der Loh-Schifffahrts-GmbH gelungen, die TMS „Waldhof“ mit Drahtseilen an Land festzumachen. Um das Schiff angesichts der steigenden Wasserstände zu halten, wurde außerdem während der Nacht ein Schleppschiff zur Stabilisierung eingesetzt. Im Laufe des heutigen Tages wird ein Ponton eintreffen, der sich neben der „Waldhof“ mit Pfählen fest auf der Rheinsohle verankert und die Stabilisierung des Schiffes übernimmt. Außerdem wird heute ein Schwimmkran der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in St. Goarshausen erwartet, der bei der späteren Bergung der „Waldhof“ unterstützen soll.

Die Suche nach den vermissten Besatzungsmitgliedern wird heute durch die Feuerwehren fortgesetzt.

Zur Kontrolle, ob Schwefelsäure aus dem Tankschiff austritt, führen Mitarbeiter des Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystems der Chemischen Industrie (TUIS) regelmäßig Messungen im Rhein aus. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Bingen leistet mit Schiffen die erforderliche Hilfestellung.

Die Dauer der Schifffahrtssperre kann derzeit noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Unter der Voraussetzung, dass die Stabilisierung der „Waldhof“ mit dem Ponton gelingt wird das Wasser- und Schifffahrtsamt Bingen prüfen, ob und in welcher Form ein beschränkter Schiffsverkehr an der Unfallstelle möglich ist.

Die wasserstandsbedingten Schifffahrtssperren bleiben in jedem Fall wirksam.“

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