Geändertes Prozedere für Zolldokumente an den APM Terminals in Rotterdam
Für Container, die bei den APM Terminals Rotterdam und den APM Terminals Maasvlakte II abtransportiert werden, muss ab dem 1. März 2016 immer bei beiden Terminals das zugelassene Absenderverfahren (TA-Verfahren mit RTO-Code MRN) vorab gemeldet werden. Ohne diese Meldung kann der Transport nicht stattfinden. Das NT1-Verfahren an beiden Terminals wird wiederum ab dem 1. März 2016 eingestellt.
Ausführliche Informationen und Erläuterungen zum geänderten Verfahren der APM Terminals Rotterdam und APM Terminals Maasvlakte II finden Sie hier.
Das Anmelden der TA-Dokumente an den APM Terminals Rotterdam und an den APM Terminals Maasvlakte II kann über das Port Community System "Portbase" www.portbase.com erledigt werden.
Sollten Sie uns bereits mit der Erstellung von Zolldokumenten bei Import-Ladung beauftragt haben, wird von uns ab dem 1. März 2016 selbstverständlich die erforderliche Anmeldung für Sie übernommen.