Neue IMO-Vorschriften zur Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern
Um die Sicherheit der an einem Seeschiffstransport Beteiligten ebenso wie die der Ladung zu gewährleisten, schreibt das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) ab dem 01.07.2016 zwingend vor, dass die verladende Wirtschaft (Befrachter) die Bruttomasse eines Containers vor Verladung auf das Seeschiff zu verifizieren und zu dokumentieren hat. Ohne diese bestätigte Bruttomasse soll die Verladung auf ein Seeschiff nicht mehr möglich sein. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf unseren Leitfaden HIER.
Sofern Ihnen oder Ihrem Auftraggeber die Ermittlung der "bestätigten Bruttomasse" nicht möglich sein sollte, bietet CONTARGO an ihren Standorten individuelle Verwiegungsmöglichkeiten an. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Ihre/-n Ansprechpartner/-in vor Ort.
Die mit der vorerwähnten SOLAS Richtlinie verbundenen Rechte und Pflichten der am Verkehrsvertrag Beteiligten werden wir in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Ausgabe Juni 2016, berücksichtigen.