Congestion-Zuschlag wird ausgesetzt
18.09.2015 – Aufgrund des extremen Niedrigwassers berechnen wir ab 1.Oktober 2015 keinen Congestion-Zuschlag mehr. Denn die durchschnittliche Umschlagzeit pro Container (HVI), die wir seit Juni 2015 als Grundlage für die Berechnung des Zuschlags verwenden, spiegelt bedingt durch die Kleinwassersituation nicht die tatsächlichen Gegebenheiten im Seehafen wider: Die Binnenschiffe fahren aktuell wasserstandsbedingt nur mit rund einem Drittel ihrer Kapazität. Der HVI daher mit einem zu hohem Wert ermittelt und kann deshalb bei Wasserständen unter 130 cm beim Pegel Kaub nicht zur Ermittlung des Congestion-Zuschlags herangezogen werden.
Sobald die Wasserstände am Pegel Kaub stabil über 130 cm liegen, wird der HVI wieder ermittelt und von uns bekannt gegeben.