14.07.2015

Gemeinsamer Transport von Reefern und Gefahrgut in einem Laderaum nun gestattet

Nach jahrelangen Verhandlungen und beständiger Lobbyarbeit ist zwischen Deutschland und den Niederlanden eine multilaterale Vereinbarung erarbeitet worden, die eine Stauung von angeschlossenen Reefern gemeinsam mit Gefahrgutcontainern fast aller relevanten Klassen in einem Laderaum erlaubt.

Die Bedingung für den gemeinsamen Transport im kombinierten Verkehr lautet, dass kein Container mit Gefahrgut über oder unter einem angeschlossenen Reefercontainer gestaut werden darf. Im Umkreis von 2,40 m rund um die elektrischen Einrichtungen eines Reefercontainers ist ebenfalls kein Gefahrgutcontainer zugelassen.

Die ausführliche Vereinbarung finden Sie hier: http://www.unece.org/trans/danger/publi/adn/multilateral-agreements.html

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