10.12.2012

Ab 1.1.2013 neue AGB in der Contargo-Gruppe

Ab 1. Januar 2013 gelten in allen Unternehmen der Contargo-Gruppe Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Die Änderungen sollen zu noch mehr Transparenz und Klarheit beitragen. Contargo hat die AGB überarbeitet, um Dienstleistungen wie Reparatur, Wartung und Montagearbeiten an Containern, Wechselbrücken und anderem für die Beförderung von Containern verwendetem, technischen Equipment umfassender als bisher zu berücksichtigen. Zu diesem Thema hat Contargo einen neuen Unterabschnitt (Ziffer 19 der neuen AGB) in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen.

Außerdem hat Contargo den Abschnitt "Haftung für Güterschäden" geändert. Hier wurde unter Ziffer 30 Abs. 3 ein ergänzender Hinweis aufgenommen, wonach bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen mit dem Binnenschiff die Haftungsbestimmungen des Budapester Übereinkommens über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) gelten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frank Weisbecker Insurance Service / Claims Management
Fon: +49(0)7131 9574-440
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