23.01.2012

Neue Deklarationspflicht für Transporte von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor in Containern (seit dem 01.01.2012)

Ludwigshafen. 23.01.2012 | Seit Anfang des Jahres ist das 35. Amendment des IMDG (International Maritime Dangerous Goods) Codes für den Transport von Verbrennungsmotoren in Containern verbindlich in Kraft getreten:

Diese Verschärfung der existenten Transportvorschriften bedeutet auch bei einer minimalen Restmenge von Kraftstoff im Tank, daß jetzt das zu transportierende Fahrzeug als Gefahrgut deklariert, die Batterie abgeklemmt und die Ladung gesichert werden muß.

Da aber das zu transportierende Fahrzeug sowohl bei der Anlieferung an die Contargo Terminal-Standorte als auch bei der finalen Destination des Containers auf eigener Achse in die oder aus den Containern bewegt werden müssen, ist in jedem Fall eine Restmenge an Kraftstoff im Fahrzeug vonnöten.

Wir bitten deshalb unsere Kunden, die Auftraggeber eines Transportes für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (entzündbare Flüssigkeiten oder entzündbare Gase) sind, um die Bereitstellung folgender Angaben:

Bitte fügen Sie zusätzlich zu den üblichen Ausfuhrpapieren folgendes Dokument bei:

Von uns wird das Dokument dann ebenfalls gegengezeichnet und mit der entsprechenden Containernummer versehen.

Die Container erhalten allerdings keinen Gefahrgut-Aufkleber, sondern werden von uns wie bisher mit einem High Security Seal versiegelt.

Wir bitten um Verständnis für diesen höheren administrativen Aufwand im Sinne eines reibungslosen Transportes.

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Senior Technical Manager Contargo Group gerne zur Verfügung:

Markus Stengel
Telefon: +49 (0) 7271 9227 20
Mobil: +49 (0) 171 835 6280
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!">mstengel@contargo.net

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